Immobilienverwaltung

Der Bereich von INGAR, der Ihre Mietverwaltung übernimmt, wenn Sie sich selbst nicht darum kümmern können: Mieteinzug, Abwicklung der Steuern bei der DGI und der Immobiliensteuern, Mietanpassungen und Abwicklung bei Vertragsende.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Team für Ihre Mietverwaltung

INGAR hat ein eigenes Team für die Betreuung und Verwaltung von Mietimmobilien in Montevideo, Costa de Oro und Punta del Este – für Eigentümer, die in Immobilien investieren, und für Eigentümer mit Wohnsitz außerhalb Uruguays. Sobald der Mieter ausgewählt und der Mietvertrag unterzeichnet ist, übernehmen wir die laufende Betreuung der Immobilie: Der Eigentümer muss sich nicht mehr selbst mit dem Mieter, der DGI oder den Stellen befassen, die die Immobiliensteuern erheben.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Mieterauswahl und Mietsicherheit

    Wir prüfen die Mietsicherheiten der Bewerber, erstellen den Mietvertrag und das Inventarverzeichnis und kümmern uns um die Abwicklung der jeweiligen Mietsicherheit (Contaduría General de la Nación, ANDA, private Versicherungen oder andere Sicherungsformen).

  • Mieteinzug

    Wir ziehen die Miete monatlich ein und überweisen den Nettobetrag auf das vom Eigentümer angegebene Bankkonto.

  • Einbehalt und Abführung der Einkommensteuer an die DGI

    Wir behalten die auf die Vermietung anfallende Einkommensteuer ein und führen sie ab: IRPF, wenn der Eigentümer in Uruguay steuerlich ansässig ist, andernfalls IRNR. Der Eigentümer muss sich darum weder von Uruguay noch vom Ausland aus selbst kümmern.

  • Zahlung der immobilienbezogenen Steuern und Lasten

    Kommunale Immobiliensteuer, Grundschulsteuer und Beiträge zur Rücklage für gemeinschaftliche Gebäudekosten – bezahlt aus den eingezogenen Mietzahlungen.

  • Beantragung von Steuerbefreiungen

    Liegen die nach geltendem Recht erforderlichen Voraussetzungen vor, beantragen wir die jeweils vorgesehenen Steuerbefreiungen. Dazu gehören die Vergünstigungen der Wohnbauförderung Vivienda Promovida und, soweit anwendbar, die Befreiung der Mieteinkünfte von der IRPF für Eigentümer, die die von der DGI festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

  • Mietanpassungen

    Wir nehmen die jährlichen oder vertraglich vorgesehenen Mietanpassungen zum vereinbarten Zeitpunkt anhand des vereinbarten Index vor.

  • Abwicklung bei Mietende

    Abgleich des Inventarverzeichnisses mit dem Übergabezustand und Entgegennahme der Immobilienschlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Wenn Sie außerhalb Uruguays leben

Die Verwaltung richtet sich unter anderem an Eigentümer, die eine Immobilie als Kapitalanlage gekauft haben und sich nicht im Land aufhalten. Konkret:

  • Die Miete wird in Uruguay eingezogen und auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen.
  • Die Steuer auf die Mieteinnahmen wird hier einbehalten und abgeführt: Sie müssen vom Ausland aus nichts bei der DGI erledigen.
  • Die Immobiliensteuern (kommunale Immobiliensteuer „Contribución Inmobiliaria“ und Grundschulsteuer „Impuesto de Enseñanza Primaria“) werden fristgerecht aus den eingezogenen Mieten bezahlt.
  • Wir betreuen Sie auf Spanisch, Englisch, Portugiesisch, Russisch und Deutsch.

Häufig gestellte Fragen

Was berechnet INGAR für die Verwaltung einer vermieteten Immobilie?

Das Honorar beträgt 7% der eingezogenen Miete + Mehrwertsteuer und umfasst die vollständige Verwaltung: Mieteinzug, Einbehalt und Abführung von Steuern, Mietanpassungen, Kommunikation mit dem Mieter und monatliche Abrechnung für den Eigentümer. Es wird direkt von den eingezogenen Mietzahlungen abgezogen.

Wer zahlt bei einer Vermietung die kommunale Immobiliensteuer und die Grundschulsteuer?

Gegenüber der zuständigen Kommunalverwaltung und der DGI ist der Eigentümer zahlungspflichtig. In den meisten Mietverträgen trägt er auch die Kosten. Bei frei ausgehandelten Mietverträgen kann vereinbart werden, dass der Mieter sie übernimmt. Daher sollten Sie dies vor der Unterzeichnung prüfen. Wenn INGAR die Einheit verwaltet, zahlen wir diese Steuern fristgerecht aus den eingezogenen Mietzahlungen und weisen sie in der Eigentümerabrechnung aus. Für die Grundschulsteuer gilt außerdem ein steuerfreier Mindestwert: 2026 liegt er bei einem Katasterwert von $282.612 je Katastereinheit; die Steuersätze betragen je nach Wert 0,15% bis 0,30%. Für Einheiten unterhalb dieses Werts fällt diese Steuer nicht an.

Welche Steuer zahlt ein Eigentümer auf Mieteinnahmen, wenn er nicht in Uruguay lebt?

Ein nicht in Uruguay ansässiger Eigentümer zahlt auf seine Mieteinkünfte die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR); bei steuerlicher Ansässigkeit in Uruguay fällt die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) an. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Steuereinbehalt von 10,5% der Bruttomiete als endgültige Besteuerung behandelt, ohne jährliche Steuerveranlagung, oder es werden 12% auf die Nettoeinkünfte nach Abzug der zulässigen Aufwendungen berechnet. Dazu zählen die Verwaltungsprovision, die Honorare für den Mietvertrag einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer sowie die kommunale Immobiliensteuer und die Grundschulsteuer. Bei abzugsfähigen Aufwendungen von ≈12,5% der Bruttomiete sind beide Varianten gleichwertig: Darunter ist die endgültige Besteuerung mit 10,5% günstiger, darüber die Besteuerung der Nettoeinkünfte mit 12%. In beiden Fällen behält INGAR die Steuer ein und führt sie ab, sofern wir die Einheit verwalten.

Kann ich eine Immobilie in Uruguay vermieten, wenn ich im Ausland lebe?

Ja. In Uruguay benötigen Sie weder einen Wohnsitz im Land noch ein Visum oder eine besondere Genehmigung, um eine Immobilie zu kaufen oder zu vermieten. Die Mietverwaltung ermöglicht es gerade nicht ansässigen Eigentümern, Mieten einzuziehen, Steuern zu zahlen und das Mietverhältnis zu betreuen, ohne dafür im Land sein zu müssen.

Was passiert, wenn der Mieter nicht mehr zahlt?

Wie bei Zahlungsverzug vorgegangen wird, hängt von der im Mietvertrag vorgesehenen Mietsicherheit ab. Jedes Sicherungssystem – Contaduría General de la Nación, ANDA oder private Mietgarantieversicherungen – hat ein eigenes Verfahren zur Beitreibung ausstehender Zahlungen. Dieses einzuleiten und zu begleiten, gehört zur Verwaltung. Deshalb ist die Prüfung der Mietsicherheit vor der Unterzeichnung so wichtig: Sie bestimmt, wie Sie bei Problemen Ihre Zahlungen erhalten.

Wer kümmert sich darum, wenn in der Immobilie etwas kaputtgeht?

Das hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab: Wenn INGAR das Mietverhältnis verwaltet, übernehmen wir die Abwicklung der Reparatur mit dem Mieter. Verwaltet der Eigentümer die Immobilie selbst, koordiniert er die Reparatur.

Wer zahlt jeden Monat die gemeinschaftlichen Gebäudekosten?

Wenn INGAR die Einheit verwaltet, zahlen wir die gemeinschaftlichen Gebäudekosten fristgerecht aus den eingezogenen Mietzahlungen, ebenso wie die kommunale Immobiliensteuer und die Grundschulsteuer.

Was gilt steuerlich, wenn die Einheit unter die Wohnbauförderung Vivienda Promovida fällt?

Bei Projekten, die unter das Gesetz 18.795 fallen, können die Mieteinkünfte bis zu 10 Jahre von der Einkommensteuer befreit sein; daneben sind weitere Vergünstigungen möglich. Die Angabe „Gesetz 18.795“ im Inserat allein reicht nicht aus: Die Steuerbefreiung muss für die konkrete Einheit, das betreffende Projekt und den jeweiligen Vertrag geprüft werden. Sie hat einen festgelegten Beginn und ein festgelegtes Ende. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir die Steuerbefreiung.

Möchten Sie eine Immobilie vermieten?

Teilen Sie uns mit, wo sich die Immobilie befindet und ob Sie in Uruguay oder im Ausland leben. Wir erklären Ihnen, wie die Verwaltung in Ihrem Fall aussehen würde.