Notar beim Immobilienkauf in Uruguay 2026: Aufgaben und Kosten
Welche Aufgaben übernimmt ein uruguayischer Notar beim Immobilienkauf? Eigentumstitel, Belastungen und wichtige Unterlagen prüfen lassen. Leitfaden 2026 mit Checkliste und Orientierung zu den Honoraren.
INGAR · · 18 Min. Lesezeit

Ist der Kauf einer Immobilie in Uruguay sicher?
Das System sieht Kontrollen vor, die das Risiko verringern, doch kein Kauf ist per se sicher. Der vom Käufer gewählte uruguayische Notar prüft den Eigentumstitel und fordert die jeweils erforderlichen Register- und Steuerinformationen an, bevor er den Kauf beurkundet. Das ersetzt weder die Prüfung der Immobilie vor Ort noch die Wertermittlung oder die unabhängige Überprüfung der Zahlungsanweisungen.
Referenzen: Registro de la Propiedad · Asociación de Escribanos del Uruguay.
Was Ihr uruguayischer Notar tatsächlich macht (und warum sein Honorar keine bloße Ausgabe, sondern eine Investition ist)
Viele Käufer halten den uruguayischen Notar zunächst für eine weitere Formalität: jemanden, der Papiere unterschreibt und dafür einen Prozentsatz verlangt. Die Realität sieht anders aus. Der Notar ist die einzige Person bei der gesamten Transaktion, deren rechtliche Verantwortung darin besteht, sicherzustellen, dass das Gekaufte tatsächlich Ihnen gehört, frei von Problemen ist und später niemand Ansprüche darauf erheben kann.
Anders ausgedrückt: Der Immobilienmakler hilft Ihnen, die passende Immobilie zu finden, die Bank stellt die Finanzierung bereit, aber der Notar prüft, ob die gesamte Transaktion rechtmäßig ist. Gibt es Probleme mit den Eigentumstiteln, den Schulden oder der rechtlichen Situation der Immobilie, ist es der Notar, der sie erkennt (oder dafür haftet, wenn er sie nicht erkannt hat).
Wenn Sie gerade erst mit der Suche beginnen, lesen Sie am besten zunächst den Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum Wohnungskauf in Uruguay. Anschließend können Sie hier im Detail nachlesen, welche Aufgaben der Notar in den einzelnen Phasen übernimmt.
Goldene Regel: Der Käufer wählt den Notar
Das sollten Sie als Erstes wissen, auch wenn darüber nur selten gesprochen wird. Artikel 35 des Reglamento Notarial legt fest, dass die Wahl des Notars dem Käufer zusteht. Weder dem Verkäufer noch dem Immobilienmakler: Ihnen.
Das ist nachvollziehbar: Der Käufer bezahlt das Notarhonorar (Artikel 1673 des Código Civil) und hat deshalb das Recht, selbst zu wählen, wer ihn vertritt.
In der Praxis erleben wir häufig, dass der Immobilienmakler oder der Verkäufer „seinen“ Notar vorschlägt. Dahinter stecken nicht immer unlautere Absichten (manchmal soll es einfach schneller gehen), aber wenn jemand Sie drängt, einen bestimmten Notar zu beauftragen, und Ihnen keine eigene Wahl lässt, ist das ein Warnsignal. Ein Notar, der die Interessen des Verkäufers vertritt, wird sich nicht unbedingt mit demselben Nachdruck für Ihre Interessen einsetzen.
Unser Rat: Suchen Sie einen Notar Ihres Vertrauens, lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben und beauftragen Sie diese Person damit, die Eigentumstitel zu prüfen und Sie während der gesamten Transaktion zu vertreten.
Die Prüfung der Eigentumstitel: der wichtigste und zeitaufwendigste Teil
Die Prüfung der Eigentumstitel ist die wesentliche Aufgabe des Notars und für die Sicherheit Ihres Kaufs von entscheidender Bedeutung. Dabei wird die Kette der Eigentumsübertragungen der Immobilie über mindestens die letzten 30 Jahre geprüft (oder 45 Jahre, wenn sich das Grundstück ursprünglich in kommunalem Eigentum befand). Dazu muss der Notar jede einzelne Urkunde lesen und prüfen, ob jede Übertragung gültig war, die beteiligten Personen rechtlich zum Verkauf befähigt waren und es weder Betrug noch Auslassungen gab.
Der Notar erstellt die sogenannte „Eigentümerkette“: die vollständige Abfolge der Eigentümer von vor drei Jahrzehnten bis heute. Ist diese Kette an irgendeiner Stelle unterbrochen (durch ein nicht durchgeführtes Nachlassverfahren, einen Verkauf durch eine nicht zum Verkauf berechtigte Person oder einen Fehler in der Beschreibung des Katastergrundstücks), erkennt der Notar das und informiert Sie, bevor Sie etwas unterschreiben.
Häufige Probleme bei der Prüfung der Eigentumstitel
Nach jahrelanger Begleitung von Immobilientransaktionen begegnen uns diese Probleme am häufigsten:
- Nicht durchgeführte Nachlassverfahren (nicht förmlich festgestellte Erbschaften): Das ist das häufigste Problem in Uruguay. Jemand ist vor Jahren verstorben, die Erben haben nie ein Nachlassverfahren durchgeführt und möchten nun eine Immobilie verkaufen, die rechtlich weiterhin auf den Namen des Verstorbenen eingetragen ist. Ohne die Eintragung der gerichtlichen Feststellung der Erben im Register kann der Kauf nicht beurkundet werden. Das Nachlassverfahren dauert zwischen 6 und 8 Monaten. Taucht dieses Problem auf, wird die Transaktion daher aufgehalten.
- Pfändungen und Verfügungsbeschränkungen: Der Verkäufer hat Schulden (aus geschäftlichen Verpflichtungen, Gerichtsverfahren oder Steuern), und für die Immobilie ist eine Pfändung eingetragen. Das geht aus der Belastungsbescheinigung des Registers hervor.
- Nicht gelöschte Hypotheken: Der Verkäufer hat den Hypothekenkredit vor Jahren vollständig zurückgezahlt, aber nie die Löschungsurkunde erstellen lassen. Die Hypothek wird im Register weiterhin als bestehend geführt.
- Nicht gemeldete Baumaßnahmen: Die Immobilie weist Erweiterungen oder Verbesserungen auf, die bei der Intendencia nie nachträglich genehmigt beziehungsweise ordnungsgemäß erfasst wurden. Dadurch entstehen Abweichungen zwischen den Plänen und dem tatsächlichen Bestand.
- Probleme mit gemeinsamen Grenzwänden oder Grundstücksgrenzen: Abweichungen zwischen den Angaben im Eigentumstitel und den tatsächlichen Gegebenheiten des Grundstücks, insbesondere bei Häusern und Grundstücken.
- Ungeklärte Miteigentumsverhältnisse: Mehrere Erben sind Miteigentümer, aber nicht alle möchten verkaufen oder nicht alle sind auffindbar.
Jedes dieser Probleme lässt sich lösen, aber das kostet Zeit und mitunter Geld. Entscheidend ist, sie vor der Unterzeichnung des Kaufvorvertrags zu erkennen, nicht danach.
Die Bescheinigungen: Was der Notar anfordert und wozu
Neben der Prüfung der Eigentumstitel fordert der Notar verschiedene Bescheinigungen und Auskünfte bei staatlichen Stellen an. Je nach Fall handelt es sich um 8 bis 12 Dokumente, mit denen jeweils ein anderer Aspekt der Situation der Immobilie und des Verkäufers überprüft wird.
| Bescheinigung | Behörde | Was geprüft wird |
|---|---|---|
| Bescheinigung des Eigentumsregisters (Immobilienabteilung) | DGR (Dirección General de Registros) | Eigentumsverhältnisse der Immobilie, Belastungen, Pfändungen, Hypotheken |
| Bescheinigung aus dem Register für rechtliche Beschränkungen | DGR | Dass der Verkäufer keiner Verfügungsbeschränkung unterliegt, die einen Verkauf verhindert |
| Bescheinigung aus dem Register für personenbezogene Rechtsakte | DGR | Familienstand des Verkäufers, ehelicher Güterstand |
| Sonderbescheinigung des BPS | BPS (Banco de Previsión Social) | Dass der Verkäufer keine Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge für Bauarbeiten schuldet |
| Einheitliche Bescheinigung des Departamentos (CUD) | Intendencia | Rückstände bei der Immobiliensteuer und kommunalen Abgaben |
| Bescheinigung der DGI | DGI (Dirección General Impositiva) | Steuerliche Situation des Verkäufers (sofern er steuerpflichtig ist) |
| Gültiger Katasterauszug | Dirección Nacional de Catastro | Beschreibung und aktualisierter Katasterwert der Immobilie |
| Notarielle Bescheinigung über Unterschriften oder Vollmachten | Registro de Poderes (DGR) | Gültigkeit der Vollmachten, wenn jemand als Vertreter handelt |
In einigen Fällen sind zusätzliche Bescheinigungen erforderlich: Unterliegt die Immobilie dem Wohnungseigentumsregime mit gemeinschaftlichen Gebäudeteilen, fordert der Notar bei der Gebäudeverwaltung Bescheinigungen über offene Hausgeldzahlungen an. Ist der Verkäufer eine Gesellschaft, kommt die einheitliche Sonderbescheinigung der DGI hinzu. Sind Minderjährige beteiligt, kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein.
Die Sonderbescheinigung des BPS: für viele eine Überraschung
Viele Verkäufer wissen erst, dass sie diese Bescheinigung benötigen, wenn der Notar sie anfordert. Der BPS verlangt von Immobilienverkäufern den Nachweis, dass ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig bezahlt sind. Wurden an der Immobilie Bauarbeiten durchgeführt, ist außerdem eine Architektenbescheinigung (Certificado de Arquitecto oder CA) vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Arbeiten ausgeführt wurden. Andernfalls ist eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen, dass seit dem Erwerb keine Bauarbeiten durchgeführt wurden.
Die Bescheinigung muss bei Unterzeichnung der Kaufurkunde gültig sein. Läuft sie vorher ab, muss sie erneut beantragt werden.
Realistische Zeiträume: Wie lange dauert das alles?
Die Frage lautet immer: „Wie lange dauert es?“ Die ehrliche Antwort: Das hängt davon ab, wie einwandfrei der Eigentumstitel ist. Als konkrete Orientierung dienen jedoch folgende Zeiträume:
| Phase | Üblicher Zeitraum | Mögliche Verzögerungsgründe |
|---|---|---|
| Prüfung der Eigentumstitel | 1 bis 2 Wochen | Alte Eigentumstitel, fehlende Unterlagen, zahlreiche Eigentumsübertragungen |
| Beantragung und Erhalt der Bescheinigungen | 1 bis 2 Wochen | Verzögerungen bei Behörden, Beanstandungen bei Bescheinigungen |
| Erstellung und Unterzeichnung des Kaufvorvertrags | 3 bis 5 Tage | Verhandlung der Vertragsklauseln zwischen den Parteien |
| Vom Kaufvorvertrag bis zur endgültigen Kaufurkunde | 30 bis 90 Tage (üblich sind 60) | Bankfinanzierung, noch ausstehende rechtliche oder behördliche Bereinigungen |
| Eintragung im Register | 5 bis 10 Werktage | Beanstandungen durch den Registerbeamten (Frist von 150 Tagen zur Behebung) |
Bei einer unkomplizierten Transaktion (einwandfreie Eigentumstitel, keine Schulden, keine offenen Nachlassverfahren) können Sie die Kaufurkunde innerhalb von 3 bis 5 Wochen unterzeichnen, nachdem Sie dem Notar die Eigentumstitel übergeben haben. Treten Probleme auf, kann sich der Vorgang jedoch über mehrere Monate hinziehen. Nicht durchgeführte Nachlassverfahren verlängern ihn beispielsweise um 6 bis 8 Monate.
Einen Punkt betonen wir immer wieder: Die Prüfung der Eigentumstitel lässt sich nicht überstürzen. Sie schützt Ihre Immobilieninvestition in Uruguay. Wenn ein Notar Ihnen sagt, er habe die Prüfung in zwei Tagen erledigt, fragen Sie ihn, was genau er geprüft hat.
Was verlangt ein uruguayischer Notar beim Hauskauf? Honorare 2026
Die Notarhonorare in Uruguay richten sich nach dem Arancel Notarial Oficial der Asociación de Escribanos del Uruguay (AEU). Es handelt sich nicht um frei erfundene oder willkürliche Beträge: Eine Honorartabelle legt die Prozentsätze je nach Art des Rechtsgeschäfts fest.
Endgültiger Kaufvertrag (notarielle Kaufurkunde)
Das Honorar beträgt 3% des höheren Werts aus dem vereinbarten Kaufpreis und dem aktualisierten amtlichen Immobilienwert (dem anhand des IPC angepassten Katasterwert). Das Mindesthonorar beträgt 12 UR (etwa USD 650 mit Stand April 2026).
Ein wichtiges Detail: Enthält der Kaufpreis IVA (beispielsweise bei Neubauimmobilien von Bauunternehmen), wird die IVA vom Ausgangspreis abgezogen, bevor das Honorar berechnet wird. Bei Immobilien beträgt die IVA 10%.
Kaufvorvertrag (promesa de compraventa)
Wird ein Kaufvorvertrag als privatschriftliches Dokument unterzeichnet (was am häufigsten vorkommt), beträgt das Honorar 1,5% des Kaufpreises. Ein Vergleich mit dem Katasterwert erfolgt nicht, und das Mindesthonorar von 12 UR wird nicht angewendet.
Wird der Kaufvorvertrag öffentlich beurkundet, beträgt das Honorar 1,5% des höheren Werts aus Kaufpreis und amtlichem Immobilienwert, mindestens jedoch 12 UR.
Die Gesamtrechnung: Kaufvorvertrag + Kaufurkunde
Was viele nicht wissen: Die beim Kaufvorvertrag gezahlten 1,5% werden auf die 3% für die Kaufurkunde angerechnet. Bei Unterzeichnung der endgültigen Kaufurkunde zahlen Sie daher nur die verbleibenden 1,5% (sofern sich die Werte nicht geändert haben). Der nach Anrechnung zu zahlende Betrag darf die Hälfte des gesamten Honorars für den Kaufvertrag nicht unterschreiten.
Sehen wir uns ein konkretes Beispiel für eine Wohnung zum Preis von USD 150.000 an:
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Honorar für den Kaufvorvertrag | 1,5% von USD 150.000 | USD 2.250 |
| Honorar für die Kaufurkunde (Restbetrag) | 3% - bereits gezahlte 1,5% | USD 2.250 |
| Notarhonorar insgesamt | USD 4.500 | |
| IVA (22%) auf das Honorar | 22% von USD 4.500 | USD 990 |
| Caja Notarial (19% des Grundhonorars) | 19% von USD 4.500 | USD 855 |
| Honorar + IVA + Caja Notarial insgesamt | ~USD 6.345 | |
| Bescheinigungen und Registerkosten | Schätzung | USD 200 - 500 |
| Gesamtkosten beim Notar | USD 6.545 - 6.845 |
Hinzu kommt die ITP (Impuesto a las Transmisiones Patrimoniales, eine gesonderte Steuer und kein Bestandteil des Notarhonorars). Der Notar behält sie jedoch ein und führt sie in Ihrem Namen an die DGI ab. Weitere Einzelheiten zu sämtlichen Kosten finden Sie in unserem Leitfaden zu den Kaufnebenkosten einer Immobilie in Uruguay.
Lassen sich die Honorare verhandeln?
Ja. Die Honorartabelle der AEU dient als Orientierung und ist kein gesetzlich vorgeschriebener Festpreis. In der Praxis setzen Notare bei Transaktionen mit hohen Beträgen (über USD 300.000 - 400.000) häufig einen niedrigeren Prozentsatz an. Wir haben bei hochwertigen Immobilien Honorare von 2% und sogar darunter gesehen. Ein Notar sollte allerdings nicht ohne Begründung deutlich mehr als den Betrag der Honorartabelle verlangen.
Ein wichtiger Punkt: Wählen Sie Ihren Notar nicht allein nach dem Preis aus. Eine günstige, oberflächliche Prüfung der Eigentumstitel kann Sie sehr teuer zu stehen kommen, wenn später ein zuvor übersehenes Problem auftaucht.
Die Caja Notarial: der Kostenbestandteil, den kaum jemand erwähnt
Neben dem Grundhonorar und der IVA geben Notare den Beitrag zur Caja Notarial, dem Sozialversicherungssystem der uruguayischen Notare, an ihre Kunden weiter. Gesetzlich zur Zahlung an die Caja verpflichtet ist der Notar (Gesetz 17.437, Art. 29); die Weitergabe im Kostenvoranschlag ist marktüblich und kein gesetzlich festgelegter Zuschlag. Dieser Beitrag entspricht ungefähr 19% des Grundhonorars (also 19% der 3%). Bei einer Immobilie zum Preis von USD 150.000 erhöht das die gesamten Notarkosten um etwa USD 855.
Viele Kostenvoranschläge weisen diesen Betrag nicht ausdrücklich gesondert aus, er ist jedoch in der Schlussrechnung enthalten. Dadurch beträgt der effektive Gesamtkostensatz beim Notar nicht 3,66% (3% + IVA), sondern ungefähr 4,23% des Transaktionspreises. Bei einer Immobilie zum Preis von USD 150.000 ergibt sich gegenüber der Berechnung ohne Caja Notarial eine Differenz von etwa USD 855.
Ermäßigung um 50% für selbst genutztes Wohneigentum
Übersteigt der Kaufpreis nicht 2.200 UR (nach aktuellen Werten ungefähr USD 120.000) und der Hypothekenbetrag nicht 1.700 UR, halbiert sich das Honorar laut Honorartabelle. Diese Ermäßigung gilt ausschließlich, wenn der Kaufpreis mit einem Darlehen und/oder einem Zuschuss des MVOTMA finanziert wird (üblicherweise über den BHU); eine Hypothek einer Privatbank erfüllt die Voraussetzungen nicht.
Der Notar als zuständige Stelle für den Einbehalt der ITP
Was viele nicht wissen: Der Notar erstellt nicht nur die Kaufurkunde, sondern ist gesetzlich auch für den Einbehalt und die Erhebung der Steuer Impuesto a las Transmisiones Patrimoniales (ITP) zuständig. Das bedeutet, dass er bei der Unterzeichnung den entsprechenden ITP-Betrag einbehält, an die DGI abführt und die zugehörige Steuererklärung einreicht.
Die ITP-Sätze betragen:
- Käufer: 2% des aktualisierten Katasterwerts
- Verkäufer: 2% des aktualisierten Katasterwerts
Die ITP wird auf Grundlage des von der Dirección Nacional de Catastro festgelegten amtlichen Immobilienwerts berechnet, angepasst anhand des IPC. In den meisten Fällen liegt der Katasterwert unter dem Kaufpreis, sodass die ITP niedriger ausfällt, als viele erwarten. Das hängt jedoch von der jeweiligen Immobilie ab.
Auch die Eintragung der Kaufurkunde im Registro de la Propiedad (Immobilienabteilung der DGR) übernimmt der Notar. Durch diese Eintragung können Sie Ihren Kauf auch gegenüber Dritten geltend machen: Ohne Eintragung besteht der Kauf zwischen Ihnen und dem Verkäufer, ist gegenüber allen anderen jedoch nicht voll wirksam.
Schritt für Schritt: Was der Notar in jeder Phase macht
- Reservierungsvereinbarung oder Reservierungszahlung: Der Notar des Käufers erstellt eine Vereinbarung, in der die grundlegenden Bedingungen der Transaktion festgelegt werden (Preis, Zahlungsweise, Fristen). Der Käufer hinterlegt beim Notar eine Reservierungszahlung (in der Regel 10% des Kaufpreises), und der Verkäufer übergibt die Eigentumstitel.
- Prüfung der Eigentumstitel: Der Notar prüft die Eigentümerkette der letzten 30+ Jahre und fordert alle Register-, Kataster- und kommunalen Bescheinigungen an.
- Bericht an den Käufer: Nach Abschluss der Prüfung und Eingang der Bescheinigungen informiert der Notar den Käufer darüber, ob der Eigentumstitel in Ordnung ist oder ob Beanstandungen behoben werden müssen. Das ist entscheidend: Gibt es Probleme, ist jetzt der Zeitpunkt, über die Fortsetzung, eine Nachverhandlung oder den Abbruch zu entscheiden.
- Kaufvorvertrag: Ist alles in Ordnung, wird der Kaufvorvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag hat eine eigenständige rechtliche Wirkung und wird im Register eingetragen (Gesetz 8.733). In dieser Phase werden üblicherweise 30% des Kaufpreises bezahlt.
- Endgültige Kaufurkunde: Die Urkunde wird vor dem Notar unterzeichnet, der restliche Kaufpreis wird bezahlt, der Notar behält die ITP ein und führt sie ab, und der Besitz an der Immobilie wird übertragen.
- Registereintragung: Der Notar reicht die Kaufurkunde zur Eintragung beim Registro de la Propiedad ein. Die Prüfungsfrist beträgt 5 Werktage; die eingetragene Urkunde wird nach ungefähr 10 Tagen ausgehändigt.
Checkliste: Diese Fragen sollten Sie Ihrem Notar stellen
Lassen Sie sich vor der Beauftragung diese Fragen beantworten (ein guter Notar beantwortet sie ohne Weiteres):
- Wie hoch ist Ihr Honorar für diese Transaktion genau? (Lassen Sie es sich schriftlich und aufgeschlüsselt geben: Honorar, IVA, Kosten für Bescheinigungen, Eintragung.)
- Wie viel Zeit veranschlagen Sie für die Prüfung der Eigentumstitel und die Beschaffung der Bescheinigungen?
- Was passiert, wenn bei der Prüfung der Eigentumstitel ein Problem auftaucht? Wer bezahlt die Bereinigung?
- Wie viele Bescheinigungen werden Sie bei welchen Behörden anfordern?
- Haben Sie Erfahrung mit Immobilien im Wohnungseigentumsregime mit gemeinschaftlichen Gebäudeteilen? (falls zutreffend)
- Übernehmen Sie die Registereintragung und die Zahlung der ITP?
- In welchem Umfang haften Sie, wenn nach der Beurkundung ein Mangel des Eigentumstitels auftritt, den Sie hätten erkennen müssen?
Die letzte Frage ist wichtig. Der Notar trägt die berufliche Verantwortung für seine Prüfung der Eigentumstitel. Hat er eine erforderliche Prüfung unterlassen und entsteht dadurch ein Schaden, haftet er mit seinem Vermögen und seiner Berufshaftpflichtversicherung.
Besondere Situationen, die den Aufwand (und die Kosten) erhöhen
Nicht jeder Immobilienkauf ist gleich. Diese Situationen erfordern zusätzliche Schritte und können das Notarhonorar erhöhen:
- Kürzlich geerbte Immobilie: Läuft das Nachlassverfahren noch, muss die gerichtliche Feststellung der Erben abgewartet werden. Wurde es noch nicht eingeleitet, muss jemand dies tun (6-8 Monate).
- Immobilie mit bestehender Hypothek: Der Notar stimmt die Löschung der Hypothek zum Zeitpunkt des Verkaufs mit der Gläubigerbank ab. Dafür sind zusätzliche Urkunden erforderlich.
- Verkäufer im Ausland: Benötigt wird eine besondere Vollmacht, die vor einem Notar (oder Konsul) im Wohnsitzland des Verkäufers erteilt wurde und mit den erforderlichen Legalisationen oder Apostillen versehen ist.
- Immobilie einer Aktiengesellschaft oder SAS: Der Notar muss die Existenz und den fortdauernden rechtlichen Bestand der Gesellschaft, die Vollmachten der unterzeichnenden Person und die Genehmigung des Verkaufs durch das zuständige Gesellschaftsorgan prüfen.
- Nachträgliche Genehmigung und Erfassung von Baumaßnahmen: Bei nicht gemeldeten Erweiterungen muss die Angelegenheit vor der Beurkundung oder als Bedingung dafür bei der Intendencia bereinigt werden.
Was Sie anderswo nicht erfahren
Nach der Begleitung Hunderter Transaktionen wissen wir, dass manche Dinge nicht offen angesprochen werden:
- Nicht durchgeführte Nachlassverfahren sind in Uruguay ein weitverbreitetes, kaum beachtetes Problem. Tausende Immobilien können nicht verkauft werden, weil die Erben das Verfahren nie durchgeführt haben. Wenn Sie eine Immobilie ins Auge fassen, die „aus einem Nachlass verkauft“ wird, fragen Sie, ob das Nachlassverfahren bereits abgeschlossen und eingetragen ist oder noch läuft.
- Der Katasterwert steht in keinem Zusammenhang mit dem Marktwert. Deshalb ist die ITP häufig deutlich niedriger, als viele erwarten. 2% des Katasterwerts können nur einen Bruchteil von 2% des tatsächlichen Kaufpreises ausmachen.
- Ein langsamer Notar ist nicht unbedingt ein schlechter Notar. Manchmal entsteht die Verzögerung, weil er die Eigentumstitel besonders sorgfältig prüft. Besser ist ein Notar, der sich Zeit nimmt und Sie schützt, als einer, der Sie drängt, um schnell sein Honorar zu bekommen.
- Bescheinigungen haben eine begrenzte Gültigkeit. Verzögert sich die Transaktion zu lange, müssen neue Bescheinigungen beantragt (und erneut bezahlt) werden. Das gilt insbesondere für die Sonderbescheinigung des BPS, die am Tag der Unterzeichnung gültig sein muss.
Kostenübersicht für den Käufer
Damit Sie alles auf einen Blick haben, finden Sie hier die typischen Kosten, die der Käufer bei einem gewöhnlichen Immobilienkauf trägt (ohne Hypothek, ohne Komplikationen):
| Position | Wer bezahlt? | Orientierungswert |
|---|---|---|
| Notarhonorar | Käufer | 3% des Werts + IVA 22% + Caja Notarial (19% des Grundhonorars). Effektiver Gesamtkostensatz: ~4,23% |
| Bescheinigungen und Registerkosten | Käufer | USD 200 - 500 |
| ITP (Käuferanteil) | Käufer | 2% des Katasterwerts |
| Eintragung im Register | Käufer | In den Registerkosten enthalten |
| Maklerprovision | Käufer | 3% + IVA (falls zutreffend) |
Zur schnellen Orientierung: Mit den hier angenommenen Honoraren und Beiträgen ergeben sich Notarkosten von USD 6.345 + Maklerkosten von USD 5.490 = USD 11.835. Hinzu kommen die jeweils anfallende ITP sowie Kosten für Bescheinigungen und Eintragungen. Berechnen Sie diese Kosten immer, bevor Sie sich verpflichten, nicht erst danach. Einen ausführlichen Leitfaden finden Sie unter Kaufnebenkosten einer Immobilie in Uruguay.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Notarhonorar beim Hauskauf in Uruguay?
Das Referenzhonorar der AEU beträgt 3% des höheren Werts aus Kaufpreis und aktualisiertem amtlichem Immobilienwert, zuzüglich IVA (22%) und Beitrag zur Caja Notarial (19% des Honorars). In der Praxis liegt der effektive Gesamtkostensatz bei etwa 4,23% des Kaufpreises. Bei einer Immobilie zum Preis von USD 150.000 ergeben sich insgesamt etwa USD 6.545–6.845 an Notarkosten.
Wer bezahlt den Notar beim Immobilienkauf?
Der Käufer. Aus demselben Grund wählt auch der Käufer den Notar. Der Verkäufer bezahlt nur dann einen eigenen Notar, wenn er sich für eine gesonderte notarielle Unterstützung entscheidet.
Lässt sich das Notarhonorar verhandeln?
Ja. Die Honorartabelle der AEU dient als Orientierung und ist kein verbindlicher Festpreis. Bei Transaktionen mit hohen Beträgen (über USD 300.000–400.000) wird häufig ein niedrigerer Prozentsatz von 2% oder sogar weniger vereinbart.
Wie hoch ist die ITP und wer bezahlt sie?
Die ITP beträgt 2% für den Käufer und 2% für den Verkäufer, berechnet auf Grundlage des aktualisierten Katasterwerts (nicht des Kaufpreises). Der Notar behält sie ein und führt sie im Namen der Parteien an die DGI ab.
Gibt es eine Honorarermäßigung für selbst genutztes Wohneigentum?
Ja: Übersteigt der Kaufpreis nicht 2.200 UR und die Hypothek nicht 1.700 UR, halbiert sich das Honorar laut Honorartabelle — vorausgesetzt, der Kaufpreis wird mit einem Darlehen und/oder einem Zuschuss des MVOT finanziert (üblicherweise über den BHU). Eine Hypothek einer Privatbank erfüllt die Voraussetzungen nicht.
Ist der Kauf einer Immobilie in Uruguay sicher?
Das Verfahren umfasst rechtliche Kontrollen, garantiert aber keine risikofreie Transaktion. Der Notar des Käufers prüft den Eigentumstitel und fordert die jeweils erforderlichen Registerinformationen an; das Registro de la Propiedad trägt die Rechtsakte ein. Die Prüfung der Immobilie vor Ort, die Wertermittlung und die Überprüfung der Zahlung sind gesonderte Kontrollen.
Quellen und Referenzen
- Asociación de Escribanos del Uruguay (AEU) - Offizielle Honorartabelle für Notare
- Dirección General de Registros (DGR) - Portal des Eigentumsregisters
- BPS - Sonderbescheinigungen
- DGI - Steuer auf Vermögensübertragungen (ITP)
- Reglamento Notarial - Art. 35 (Wahl des Notars durch den Käufer)
- Uruguayischer Código Civil - Art. 1673 (Übernahme der Kaufkosten durch den Käufer)
- Gesetz 8.733 - Vorverträge über die Veräußerung von Immobilien gegen Ratenzahlung
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