Welche Migrationsdaten Uruguay veröffentlicht, welche fehlen und wie Sie sie anfordern
Uruguay veröffentlicht Zensusdaten sowie Daten zu Aufenthaltsgenehmigungen und Grenzübertritten, doch es bleiben Lücken. Welche Daten vorliegen, was sich damit nicht messen lässt und wie Sie Informationen nach Gesetz 18.381 anfordern.
INGAR · · 14 Min. Lesezeit

Uruguay veröffentlicht deutlich mehr Informationen zur Migration, als häufig behauptet wird.
Mit den Daten des INE lässt sich untersuchen, wie viele im Ausland geborene Menschen im Land leben. Die Dirección Nacional de Migración veröffentlicht Daten zu eingeleiteten Aufenthaltsverfahren und erteilten Aufenthaltsgenehmigungen, Kategorien, Staatsangehörigkeiten sowie Ein- und Ausreisen.
Es fehlen also keineswegs „sämtliche Daten zu den Migrationsströmen“. Die Lücken betreffen konkretere Angaben: Bearbeitungszeiten bis zur Entscheidung, anhängige oder archivierte Vorgänge, die Nachverfolgung von Antragskohorten, dauerhafte Auswanderung und steuerliche Ansässigkeit nach dem jeweils angewandten Kriterium.
Wenn Daten nicht veröffentlicht sind, kann jede Person vorhandene Informationen auf Grundlage des Gesetzes 18.381 über das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen anfordern. Dabei gilt eine wichtige Grenze: Die Behörde muss herausgeben, was sie bereits besitzt; sie ist nicht verpflichtet, eine neue Untersuchung zu erstellen.
Bestand, Verfahren und Grenzübertritte sind unterschiedliche Größen
Fast alle Missverständnisse in der öffentlichen Diskussion entstehen dadurch, dass drei unterschiedliche Zähleinheiten vermischt werden:
| Begriff | Was erfasst wird | Was sich daraus nicht ableiten lässt |
|---|---|---|
| Bestand der eingewanderten Bevölkerung | Im Ausland geborene Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt im Land leben | Wie viele Aufenthaltsverfahren in diesem Jahr bearbeitet wurden |
| Eingeleitete Aufenthaltsverfahren oder erteilte Aufenthaltsgenehmigungen | Verwaltungsvorgänge | Wie viele dieser Personen weiterhin hier leben |
| Ein- und Ausreisen über die Grenze | Grenzübertritte von Reisenden | Anzahl unterschiedlicher Personen; Unterscheidung zwischen Touristen und im Land ansässigen Personen; dauerhafte Auswanderung |
Eine Person kann innerhalb eines Jahres mehrfach ein- und ausreisen, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und später wegziehen oder hier leben, ohne dass in diesem Zeitraum über ihren Aufenthaltsantrag entschieden wurde.
Deshalb ist die Aussage „Die Einwanderung ist um 50 % gestiegen“ irreführend, wenn lediglich die Zahl der Aufenthaltsgenehmigungen zugenommen hat. Richtig ist die Aussage, dass mehr Aufenthaltsgenehmigungen erteilt wurden – sofern keine andere Quelle vorliegt, die die eingewanderte Bevölkerung direkt erfasst.
Was das INE veröffentlicht
Das Portal zum Zensus 2023 weist weiterhin eine geschätzte Gesamtbevölkerung von 3.499.451 Personen zum 31. Mai 2023 aus.
Der Zensus ermöglicht Auswertungen zu Geburtsland, vorherigem Wohnort, Ankunftsjahr, Departamento und Ortschaft, Alter, Geschlecht, Bildung, Erwerbstätigkeit und Haushaltszusammensetzung.
Achten Sie auf die unterschiedlichen Fassungen des Zensus
Die erste Ergebnisveröffentlichung nannte 107.578 im Ausland geborene Personen, mit folgender Verteilung nach Ankunftsjahr:
| Angegebenes Ankunftsjahr | Personen |
|---|---|
| Vor 2000 | 29.228 |
| Zwischen 2000 und 2011 | 13.106 |
| Zwischen 2012 und 2023 | 56.906 |
| Jahr unbekannt | 8.338 |
| Gesamt | 107.578 |
Der Bericht wies darauf hin, dass bei rund 8 % der Datensätze zum Ankunftsjahr und bei 2 % der Datensätze zum Geburtsland die jeweilige Angabe unbekannt war.
Im Mai 2026 stellte das INE eine gewichtete Fassung des Zensus 2023 vor. Sie verwendet Gewichtungsfaktoren, um die nicht direkt erfasste Bevölkerung abzubilden – eine geschätzte Untererfassung von 10,3 %.
Die landesweite Gesamtzahl von 3.499.451 blieb unverändert, doch die Schätzungen einzelner Merkmale können sich durchaus ändern, etwa zum Geburtsland, zur Wohnsituation oder zur sozioökonomischen Lage.
Für alle, die darüber schreiben oder Zahlen zitieren, bedeutet das: Die Angaben von 107.578 und ~3,07 % stammen aus der vorherigen Fassung. Eine aktuelle Analyse sollte das Visualisierungstool oder die gewichteten Mikrodaten verwenden und das Abrufdatum dokumentieren. Außerdem kursiert eine dritte Zahl: 122.151 im Ausland geborene Einwohner, die durch die Kombination von Fragebögen und Verwaltungsregistern ermittelt wurden. Diese erläutern wir im Beitrag Wie viele Ausländer leben tatsächlich in Uruguay?.
Drei unterschiedliche Zahlen, drei unterschiedliche Grundgesamtheiten. Keine davon ist falsch; fehlerhaft sind die Beiträge, die sie vermischen.
Was die Dirección Nacional de Migración veröffentlicht
Das Statistische Jahrbuch der DNM 2025, veröffentlicht am 28. April 2026, enthält Daten zu eingeleiteten Aufenthaltsverfahren und erteilten Aufenthaltsgenehmigungen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppe, Aufenthaltskategorie, Ein- und Ausreisen von Reisenden, Visa und weiteren Verfahren.
Eingeleitete Aufenthaltsverfahren und erteilte Aufenthaltsgenehmigungen
| Jahr | Eingeleitete Aufenthaltsverfahren | Erteilte Aufenthaltsgenehmigungen |
|---|---|---|
| 2021 | 5.498 | 6.074 |
| 2022 | 6.692 | 6.310 |
| 2023 | 11.897 | 9.689 |
| 2024 | 17.402 | 16.870 |
| 2025 | 20.985 | 18.458 |
Subtrahieren Sie diese Spalten nicht voneinander, um die Zahl anhängiger Vorgänge zu berechnen. Über ein im Dezember eingeleitetes Aufenthaltsverfahren kann erst im Folgejahr entschieden werden, und eine 2025 erteilte Genehmigung kann auf einen früheren Antrag zurückgehen. Um Verzögerungen zu messen, müssten Antragskohorten nachverfolgt werden oder die Zahl der zum jeweiligen Jahresende anhängigen Vorgänge bekannt sein – und diese Angaben sind nicht veröffentlicht.
Die Zeitreihe ist nur eingeschränkt vergleichbar
Die DNM selbst nennt zwei wesentliche Änderungen:
- Seit dem 17. Februar 2023 fallen die unbefristeten Mercosur-Aufenthaltsgenehmigungen und die unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen aufgrund einer Bindung an eine Person mit uruguayischer Staatsangehörigkeit in ihren Zuständigkeitsbereich.
- Seit Oktober 2024 werden neue Kategorien für die Aufenthaltsgewährung aufgrund beruflicher Bindungen, zur Familienzusammenführung sowie zu Ausbildungs- oder Studienzwecken einbezogen.
Ein Teil des Anstiegs zwischen 2022 und 2025 ist wahrscheinlich real; ein anderer Teil beruht auf geänderten Zuständigkeiten und einem veränderten statistischen Erfassungsumfang. Prozentwerte zu vergleichen, ohne dies zu erwähnen, führt zu irreführenden Schlagzeilen.
Kategorien und Staatsangehörigkeiten
Das Jahrbuch unterscheidet zwischen unbefristetem Aufenthalt, unbefristetem Aufenthalt aufgrund persönlicher Bindungen, unbefristetem Mercosur-Aufenthalt, Aufenthalt aufgrund beruflicher Bindungen, Familienzusammenführung, befristetem Aufenthalt, befristetem Mercosur-Aufenthalt, Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Studienzwecken und Aufenthalt in Grenzregionen, jeweils aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Monat.
Das heißt: Die Behauptung, Uruguay veröffentliche keine Aufenthaltsdaten nach Land oder Kategorie, ist falsch. Diese Daten werden veröffentlicht.
Welche Daten zu Ein- und Ausreisen veröffentlicht werden
Für 2025 erfasste die DNM:
| Grenzübertritte ausländischer Reisender | Anzahl |
|---|---|
| Einreisen | 3.353.558 |
| Ausreisen | 3.312.808 |
| Grenzübertritte insgesamt | 6.666.366 |
Die Aufschlüsselung nach Monat und Staatsangehörigkeit findet sich im Kapitel zu ausländischen Reisenden 2025.
Diese 3,3 Millionen Ausreisen bedeuten nicht, dass 3,3 Millionen Ausländer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Erfasst werden einzelne Grenzübertritte, und dieselbe Person kann darin Dutzende Male vorkommen.
Die Daten eignen sich zur Untersuchung von grenzüberschreitender Mobilität, Tourismus und saisonalen Schwankungen. Sie zeigen nicht, wie viele im Land ansässige Personen dauerhaft fortgezogen sind.
Welche Angaben weiterhin fehlen
Wir haben das Jahrbuch der DNM 2025, das Portal des Ministerio del Interior, das INE und die bis zum 1.º August 2026 verfügbaren offiziellen Verfahrensinformationen durchgesehen. Wir fanden keine regelmäßige und vollständige Veröffentlichung mit folgenden Angaben:
| Information | Behörde, die darüber verfügen könnte | Anmerkung |
|---|---|---|
| Anhängige Vorgänge zum jeweiligen Jahresende | DNM | Notwendig, um Rückstände und die Kapazität zur Entscheidung über Anträge zu messen |
| Abgelehnte, zurückgenommene oder archivierte Anträge | DNM | Keine klar erkennbare zusammengefasste Darstellung |
| Median oder Durchschnitt der Tage bis zur Entscheidung | DNM | Möglicherweise nicht als bereits berechnete Kennzahl vorhanden |
| Bearbeitungsdauer nach Kategorie und Antragskohorte | DNM | Erfordert das jeweilige Einleitungs- und Entscheidungsdatum |
| Anzahl unterschiedlicher ein- und ausgereister Personen | DNM | Die veröffentlichten Tabellen zählen Grenzübertritte |
| Im Land ansässige Personen, die dauerhaft ausgewandert sind | DNM, INE oder andere | Eine Ausreise über die Grenze belegt keine Auswanderung |
| Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit nach Kriterium | DGI oder MEF | Diese Angaben sind nicht bei der DNM anzufordern |
| Durch Immobilieninvestitionen begründete steuerliche Ansässigkeit | DGI oder MEF | Wir haben keine öffentliche Zeitreihe gefunden |
| Harmonisierte historische Zeitreihe mit einheitlichem Erfassungsumfang | DNM und MRREE | Zuständigkeitsänderungen erschweren den Vergleich |
Hier ist eine ehrliche Einordnung nötig: „Wir haben keine Veröffentlichung gefunden“ bedeutet nicht, dass die Daten bereits zur Herausgabe bereitliegen. Sie können auf verschiedene Register verteilt sein, überhaupt nicht als Statistik erstellt werden oder eine Verarbeitung erfordern, zu der die Behörde nicht verpflichtet ist.
Aufenthaltsrechtlicher Status und steuerliche Ansässigkeit: unterschiedliche Behörden
Der aufenthaltsrechtliche Status betrifft das Migrationsrecht; die zugehörigen Verfahren und Statistiken fallen hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich der DNM, wobei das Ministerio de Relaciones Exteriores in früheren Zeiträumen wichtige Zuständigkeiten hatte.
Die steuerliche Ansässigkeit bestimmt, wie Sie vom Steuersystem erfasst werden; für die Bescheinigungen und Kriterien sind die DGI und das MEF zuständig.
Daraus ergibt sich:
- Aufenthaltsgenehmigungen, Kategorien und Grenzübertritte → Ministerio del Interior / DNM.
- Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit und Kriterien → DGI / MEF.
- Historische Vorgänge aus der Zeit, in der bestimmte Aufenthaltsverfahren dem Außenministerium unterstanden → MRREE.
Ein Antrag bei der falschen Behörde führt lediglich zu Verzögerungen und unvollständigen Antworten.
Welche Informationen Sie nach Gesetz 18.381 anfordern können
Das Gesetz 18.381 gewährleistet den Zugang zu Informationen, über die öffentliche Stellen verfügen.
Jede Person kann diese Informationen anfordern. Artikel 3 unterscheidet weder nach Staatsangehörigkeit noch nach dem Status der antragstellenden Person. Sie müssen weder uruguayischer Staatsbürger sein noch hier wohnen, den Verwendungszweck erläutern oder ein persönliches Interesse nachweisen.
Der Antrag muss klar formuliert sein. Nach Artikel 13 sind anzugeben: die Identität der antragstellenden Person, Anschrift und Kommunikationsweg, eine klare Beschreibung der Informationen, Angaben, die deren Auffinden erleichtern, und optional das bevorzugte Bereitstellungsformat. Das Ministerio del Interior bietet ein Onlineformular an.
Die Behörde muss keine neue Untersuchung erstellen. Artikel 14 stellt ausdrücklich klar: Der Antrag verpflichtet weder zur Erstellung von Informationen, über die die Behörde nicht verfügt, noch zu besonderen Bewertungen oder Analysen. Zugleich wird klargestellt, dass das Zusammentragen oder Zusammenstellen vorhandener Informationen, auch wenn diese verstreut vorliegen, keine Erstellung neuer Informationen ist.
Deshalb ist es wesentlich zielführender, einen anonymisierten Datensatz mit Einleitungs- und Entscheidungsdaten, bereits aus dem System abrufbare Gesamtzahlen, den Bestand der Vorgänge nach Bearbeitungsstand oder Variablenverzeichnisse anzufordern. Die Aufforderung an die Behörde, „die Auswirkungen der Einwanderung zu berechnen“ oder „die Effizienz des Verfahrens zu bewerten“, dürfte über das Recht auf Informationszugang hinausgehen.
Frist: Artikel 15 legt 20 Arbeitstage fest. Unter außergewöhnlichen Umständen ist eine Verlängerung um weitere 20 möglich, die schriftlich mitgeteilt und begründet werden muss.
Kostenfreiheit: Artikel 17 sieht einen kostenlosen Zugang vor; berechnet werden dürfen lediglich die Vervielfältigungskosten für physische Kopien.
Positive Wirkung behördlichen Schweigens: Artikel 18 bestimmt, dass die antragstellende Person nach Ablauf der Frist ohne ausdrückliche Antwort und ohne wirksame Fristverlängerung das Recht auf Zugang erwirbt. Eine anschließende Verweigerung durch einen Amtsträger kann ein schwerwiegendes Dienstvergehen darstellen. Dadurch stehen die Informationen jedoch nicht automatisch zur Verfügung: Es kann erforderlich sein, den Zugang einzufordern oder gerichtlich durchzusetzen.
Ausnahmen: gesetzlich geheime Informationen, unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen als nicht öffentlich eingestufte Informationen, vertrauliche Informationen oder geschützte personenbezogene Daten. Bei Migrationsstatistiken besteht die übliche Lösung darin, Informationen aggregiert oder anonymisiert herauszugeben.
Musterantrag an die DNM
[Ort und Datum] Ministerio del Interior – Dirección Nacional de Migración [Vollständiger Name], wohnhaft in [Anschrift], E-Mail-Adresse [E-Mail-Adresse], beantragt auf Grundlage des Gesetzes Nr. 18.381 über das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen Zugang zu folgenden Informationen für den Zeitraum [Jahre]: 1. Anzahl der Aufenthaltsanträge mit den Bearbeitungsständen eingeleitet, bewilligt, abgelehnt, zurückgenommen und archiviert, aufgeschlüsselt nach Jahr der Verfahrenseinleitung, Jahr der Entscheidung und Aufenthaltskategorie. 2. Anzahl der zum 31. Dezember jedes Jahres anhängigen Vorgänge, aufgeschlüsselt nach Kategorie und Jahr der Verfahrenseinleitung. 3. Sofern eine bereits erstellte Statistik vorliegt: Median und Durchschnitt der Tage zwischen Verfahrenseinleitung und Entscheidung, nach Kategorie und Jahr. 4. Falls diese Statistik nicht erstellt wurde: ein anonymisierter Datensatz mit Einleitungsdatum, Entscheidungsdatum, abschließendem Bearbeitungsstand und Kategorie, unter Ausschluss von Namen, Ausweisdaten und sämtlichen Angaben, die eine Identifizierung ermöglichen. 5. Methodische Hinweise, ein Variablenverzeichnis sowie Angaben zu Änderungen der Zuständigkeit oder des Erfassungsumfangs, die den Vergleich zwischen den Jahren beeinflussen. Ich bitte darum, die Informationen, sofern verfügbar, in einem wiederverwendbaren digitalen Format bereitzustellen (CSV oder Tabellenkalkulationsdatei). Die Angabe des bevorzugten Bereitstellungsformats erfolgt gemäß Buchstabe C des Artikels 13 und begründet keine zusätzliche Verpflichtung für die Behörde. Falls einzelne Daten nicht existieren oder sich nicht im Besitz der Behörde befinden, bitte ich darum, diesen Umstand gemäß Artikel 14 ausdrücklich anzugeben. Mit freundlichen Grüßen [Name und Unterschrift]
Kurzes Antragsmuster zur steuerlichen Ansässigkeit (DGI oder MEF)
Ich beantrage Auskunft über die jährliche Anzahl der im Zeitraum [Jahre] für natürliche Personen ausgestellten Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit, aufgeschlüsselt nach dem jeweils nachgewiesenen gesetzlichen Kriterium zur Begründung der Ansässigkeit. Insbesondere bitte ich, sofern diese Informationen vorliegen, um die Anzahl der Bescheinigungen, die auf Kriterien im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, Unternehmensinvestitionen oder anderen Vermögenswerten beruhen, ohne Angaben, die eine Identifizierung der Steuerpflichtigen ermöglichen. Außerdem bitte ich um die methodischen Hinweise, die zur Interpretation der Informationen erforderlich sind und erkennen lassen, ob dieselbe Person unter mehr als einem Kriterium erfasst sein kann.
So stellen Sie einen Antrag, der wirklich weiterhilft
- Sehen Sie zuerst die veröffentlichten Informationen durch. So vermeiden Sie, Angaben anzufordern, die bereits in einem Jahrbuch stehen.
- Definieren Sie die Zähleinheit. Ob Personen, Vorgänge oder Grenzübertritte gezählt werden, verändert die Antwort grundlegend.
- Geben Sie den Zeitraum an. „Von 2020 bis 2025“ ist besser als „in den letzten Jahren“.
- Fragen Sie nach konkreten Bearbeitungsständen. Eingeleitet, bewilligt, abgelehnt, archiviert, zurückgenommen und anhängig bedeuten jeweils etwas anderes.
- Fordern Sie anonymisierte Daten an. Das verringert datenschutzrechtliche Einwände.
- Fordern Sie die methodischen Hinweise an. Ohne sie kann ein Zuständigkeitswechsel wie ein Einwanderungsboom wirken.
- Bewahren Sie den Einreichungsnachweis auf. Das Datum bestimmt, wann die Frist von 20 Arbeitstagen zu laufen beginnt.
- Verlangen Sie keine neue Analyse. Fordern Sie vorhandene Aufzeichnungen oder Kennzahlen an.
Was Sie tun können, wenn keine Antwort kommt
- Prüfen Sie, ob Ihnen eine begründete Fristverlängerung mitgeteilt wurde.
- Bewahren Sie den Einreichungsnachweis auf und zählen Sie die Arbeitstage ab der Einreichung.
- Weisen Sie erneut schriftlich darauf hin, dass die positive Wirkung behördlichen Schweigens gemäß Artikel 18 eingetreten ist.
- Reichen Sie eine Beschwerde bei der Unidad de Acceso a la Información Pública ein.
- Außerdem besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Klage auf Informationszugang nach den Artikeln 22 bis 30.
Die UAIP kann bei ausbleibenden Antworten, unvollständiger Herausgabe oder einer Ablehnung tätig werden, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht.
Die entscheidende Schlussfolgerung
Uruguay verfügt durchaus über Migrationsstatistiken. Das Land veröffentlicht Zensusdaten, Mikrodaten, eingeleitete Aufenthaltsverfahren und erteilte Aufenthaltsgenehmigungen, Kategorien, Staatsangehörigkeiten sowie Millionen von Grenzübertritten.
Die Schwierigkeiten liegen an anderer Stelle:
- Die Informationen sind auf verschiedene Behörden verteilt;
- bei einigen Zeitreihen verändert sich der Erfassungsumfang;
- mehrere Dateien sind untereinander nicht vergleichbar;
- ein Grenzübertritt ist keine Person;
- die Zahl erteilter Aufenthaltsgenehmigungen ist nicht die Zahl der im Land lebenden Personen;
- es fehlen Kennzahlen zu Bearbeitungsverzögerungen, anhängigen Vorgängen, dauerhafter Auswanderung und steuerlicher Ansässigkeit nach Kriterium.
Die Regel für den Umgang mit diesen Daten ist einfach: Bevor Sie eine Zahl weitergeben, klären Sie, was sie zählt, wer sie erstellt hat, welchen Zeitraum sie abdeckt und was sich an der Methodik geändert hat.
Und wenn diese Antwort nicht veröffentlicht ist, können Sie sie auf Grundlage des Gesetzes 18.381 anfordern.
Häufige Fragen
Veröffentlicht Uruguay Migrationsdaten?
Ja, deutlich mehr, als häufig behauptet wird. Mit den Daten des INE lässt sich untersuchen, wie viele im Ausland geborene Menschen im Land leben. Die Dirección Nacional de Migración veröffentlicht Daten zu eingeleiteten Aufenthaltsverfahren und erteilten Aufenthaltsgenehmigungen, Kategorien, Staatsangehörigkeiten sowie Ein- und Ausreisen.
Was unterscheidet Bestand, Verfahren und Grenzübertritte?
Es handelt sich um drei unterschiedliche Zähleinheiten. Der Bestand erfasst im Ausland geborene Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt im Land leben; die Verfahren erfassen Verwaltungsvorgänge zu Aufenthaltsgenehmigungen; und die Grenzbewegungen erfassen Grenzübertritte, keine Personen.
Wie viele Grenzübertritte von Ausländern erfasste Uruguay 2025?
Die DNM erfasste 3.353.558 Einreisen und 3.312.808 Ausreisen ausländischer Reisender, also insgesamt 6.666.366 Grenzübertritte, aufgeschlüsselt nach Monat und Staatsangehörigkeit.
Welche Migrationsinformationen fehlen?
Es fehlen nicht allgemein die Daten zu den Migrationsströmen, sondern konkretere Angaben: Bearbeitungszeiten bis zur Entscheidung, anhängige oder archivierte Vorgänge, die Nachverfolgung von Antragskohorten und dauerhafte Auswanderung.
Kann ich nicht veröffentlichte Daten anfordern?
Ja. Das Gesetz 18.381 gewährleistet den Zugang zu Informationen, über die öffentliche Stellen verfügen. Sein Artikel 3 unterscheidet weder nach Staatsangehörigkeit noch nach dem Status der antragstellenden Person.
Was mache ich, wenn die Behörde meinen Antrag nicht beantwortet?
Prüfen Sie, ob Ihnen eine begründete Fristverlängerung mitgeteilt wurde, bewahren Sie den Einreichungsnachweis auf und zählen Sie die Arbeitstage ab der Einreichung. Nach Ablauf der Frist sollten Sie erneut schriftlich darauf hinweisen, dass die gesetzlich vorgesehene positive Wirkung behördlichen Schweigens eingetreten ist.
Aggregierte Daten helfen, den Kontext zu verstehen; die konkrete Entscheidung richtet sich nach Preisen und Lagen. Die veröffentlichten Immobilienangebote und die Dienstleistungen für Ausländer sind der nächste Schritt, wenn Sie einen Umzug erwägen.
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Quellen
- Gesetz Nr. 18.381 — Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen (Artikel 2, 3, 8 bis 10, 13 bis 18 und 22 bis 30)
- INE — Zensus 2023 · Gewichteter Zensus 2023 (14. Mai 2026)
- Ministerio del Interior — Statistisches Jahrbuch der DNM 2025
- DNM — Eingeleitete Aufenthaltsverfahren 2025 · Erteilte Aufenthaltsgenehmigungen 2025 · Ausländische Reisende 2025
- Ministerio del Interior — Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen
- Unidad de Acceso a la Información Pública
Informationen und Links geprüft am 1.º August 2026.
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